NADOVO Plattform
KI-generiert Sie müssen nicht alles kennzeichnen, was Ihre KI erzeugt. Aber Sie müssen belegen können, warum nicht.
Das ist die unbequeme Wahrheit hinter den Transparenzpflichten des EU AI Act, die seit dem 2. August 2026 gelten. Ein KI-Text, den ein Mensch geprüft hat, braucht keine Kennzeichnung. Doch wenn in einem Jahr jemand fragt, ob diese Prüfung wirklich stattgefunden hat, steht Aussage gegen Vorwurf. Es sei denn, Sie haben einen Nachweis.
Genau dafür gibt es jetzt das KI-Content-Register, neu in der NADOVO Plattform.
Zwei Nachweise, ein Register
Artikel 50 stellt Unternehmen vor zwei verschiedene Aufgaben, und beide enden bei derselben Frage: Können Sie es belegen?
Bei KI-Texten zu öffentlichen Themen entfällt die Kennzeichnung, wenn ein Mensch geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Diese Ausnahme ist wertvoll, aber sie will bewiesen sein: wer, wann, was. Das KI-Content-Register hält genau das fest, mit Person und Zeitstempel.
Bei Bildern, Videos und Chatbots gibt es diese Ausnahme nicht. Fotorealistische KI-Bilder gelten nach dem Entwurf der Kommissions-Leitlinien als Deepfakes und müssen gekennzeichnet werden. Hier belegt das Register etwas anderes: dass Sie gekennzeichnet haben, wie und seit wann. Und bei Grenzfällen, warum Sie es nicht mussten.
Der Unterschied: Ihr Nachweis kennt seine Herkunft
Ein Zettel im Ordner kann auch dokumentieren. Was er nicht kann: belegen, womit der Inhalt erzeugt wurde.
Jeder Eintrag im KI-Content-Register ist mit dem KI-Prozess verknüpft, der den Inhalt erzeugt hat, also mit dem System, dem Anwendungsfall und der Risikoklasse aus Ihrem KI-Inventar. Welches Tool, welches Modell, wofür im Einsatz, wer hat geprüft: ein Klick, ein Bild. Und alles läuft in den unveränderlichen Audit Trail der Plattform, zehn Jahre aufbewahrt, nicht nachträglich änderbar. Ein Nachweis, den man editieren kann, ist keiner. Wenn es darauf ankommt, liefert die Plattform den Nachweis samt Audit-Trail-Auszug als geschützten PDF-Bericht, auf Knopfdruck.
Erfasst in Sekunden, nicht in Formularen
Dokumentation scheitert selten am Willen, meist am Aufwand. Deshalb ist die Erfassung radikal schlank: drei Pflichtangaben, eine Maske, fertig.
Noch schneller geht es mit dem Metadaten-Prompt. Sie kopieren ihn in der Erfassungsmaske für den jeweiligen KI-Prozess, hängen ihn an Ihren Auftrag im KI-Tool, und das Tool liefert die Metadaten für den Registereintrag gleich mit. Hochladen, kurz prüfen, speichern. Das funktioniert mit jedem Werkzeug, ohne Plugin und ohne Schnittstelle.
Eines übernimmt der Upload bewusst nicht: die Prüfung. Freigabe und Kennzeichnungs-Entscheidung bleiben ein menschlicher Schritt in der Plattform. Eine KI, die sich selbst bescheinigt, geprüft worden zu sein, wäre im Streitfall wertlos. Diese Trennung macht den Nachweis glaubwürdig.
Die Freigabe denkt mit
Der Freigabeschritt ist zugleich der Moment, in dem die Plattform die Rechtslage erklärt, passend zum Inhaltstyp.
Bei einem Text fragt das Register zuerst, ob er überhaupt ein Thema von öffentlichem Interesse behandelt. Wenn nicht, gibt es keine Kennzeichnungspflicht, und genau diese Einordnung ist dokumentiert. Wenn doch, bestätigen Sie Prüfung und redaktionelle Verantwortung, und das Register zeigt Ihnen: Damit greift die Ausnahme, keine Kennzeichnung nötig, dieser Eintrag ist Ihr Beleg. Bei einem Video fragt es: Könnte es echt wirken? Wenn ja, sagt es Ihnen klar, dass gekennzeichnet werden muss, und wie die Kennzeichnung auszusehen hat. Ein Chatbot wird grundsätzlich kenntlich gemacht.
Sie brauchen also kein Rechtsgutachten neben der Tastatur. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen, aber die Regeln stehen dort, wo Sie sie brauchen: im Moment der Entscheidung.
Was das Register nicht ist
Klartext, weil uns das wichtig ist: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein solches Register zu führen. Das KI-Content-Register ist Beweisvorsorge, kein Pflichtprogramm. Und es ist kein Freifahrtschein: Was gekennzeichnet werden muss, muss gekennzeichnet werden, das Register dokumentiert die saubere Umsetzung.
Aber genau diese Vorsorge trennt im Ernstfall die Unternehmen, die belegen können, von denen, die beteuern müssen. Artikel 50 ist bußgeldbewehrt, und die Frage „Ist das KI, und wo steht, dass Sie das geprüft haben?” kommt nicht nur von Behörden, sondern auch von Wettbewerbern, Kunden und Journalisten.
Für Agenturen doppelt interessant
Wer KI-Content für Mandanten produziert, muss sich doppelt entlasten können: gegenüber dem Recht und gegenüber dem Mandanten. Über die Mandantenfähigkeit der Plattform führen Sie das KI-Content-Register je Mandant, mit sauberen Nachweisen pro Mandant.
Sie möchten das Register an Ihrem eigenen Fall sehen, ob als Unternehmen, das selbst KI-Content produziert, oder als Berater, der es für seine Mandanten führt? Melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular.
Eine Frage zum Schluss. Wenn morgen jemand auf einen KI-Text von letztem Quartal zeigt und fragt, wer ihn geprüft hat: Könnten Sie es belegen? Falls nicht, ist genau das die Lücke, die das Register schließt. Was der EU AI Act beim Kennzeichnen konkret verlangt, erklärt unser Beitrag zur KI-Kennzeichnung, und wie Sie grundsätzlich starten, klären wir in unseren Beratungsangeboten. Wo Sie heute stehen, klären wir gern in einem Erstgespräch.
Über den Autor
Jochen Stier ist Mitgründer von NADOVO mit über 20 Jahren Erfahrung in Prozessmanagement und IT-Service-Management. Er unterstützt deutsche KMU dabei, die Anforderungen des EU AI Act systematisch und pragmatisch umzusetzen. Das NADOVO Framework mit fünf Phasen verbindet regulatorische Anforderungen mit praktischer Umsetzbarkeit, ohne Konzernbudgets oder komplexe Tools.
Weiterführende Informationen
- Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (EU-Kommission)
- EU AI Act, Artikel 50 im Volltext (EUR-Lex)