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Digital-Omnibus: mehr Zeit, nicht weniger Pflicht

Der Digital-Omnibus verschiebt zentrale Fristen des EU AI Act auf Dezember 2027 - aber verschoben ist nicht gestrichen. Was sich verschiebt, was sogar enger wird und warum die Extra-Zeit ein Vorbereitungsfenster ist, kein Ruhekissen.

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Digital-Omnibus: mehr Zeit, nicht weniger Pflicht KI-generiert

„Die EU hat den AI Act entschärft. Dann können wir ja erst mal abwarten.”

Verschoben ist nicht gestrichen. Wer jetzt abwartet, verwechselt einen Aufschub mit einem Freibrief.

Im Digital-Omnibus-Paket hat die EU im Mai 2026 beschlossen, zentrale Fristen des EU AI Act zu verschieben und einzelne Pflichten zu lockern. Daraus wird schnell: alles halb so wild. Tatsächlich verschiebt sich der Zeitplan, aber die Richtung bleibt. Und manches wird sogar enger.

Was sich verschiebt

Der große Brocken zuerst. Die umfassenden Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III greifen jetzt ab dem 2. Dezember 2027 statt wie bisher ab August 2026. Für Hochrisiko-KI, die als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten steckt (Anhang I), verschiebt sich der Termin auf den 2. August 2028.

Auch an anderer Stelle gibt es mehr Luft. Die nationalen KI-Reallabore müssen erst bis zum 2. August 2027 stehen. Und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 wurde abgeschwächt: Statt ein bestimmtes Niveau sicherzustellen, müssen Unternehmen seit dem 27. Juli 2026 Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu fördern.

Was enger wird, nicht weiter

Hier kommt der Teil, den die Abwarten-Fraktion übersieht. Nicht alles wird gelockert.

Die Schonfrist für die Wasserzeichen-Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Artikel 50) fällt kürzer aus als geplant: Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt sie nur bis zum 2. Dezember 2026, vier statt der geplanten sechs Monate. Wer auf eine lange Übergangsphase gehofft hat, bekommt weniger Zeit, nicht mehr.

Was gar nicht verschoben wird

Zwei Dinge gelten seit dem 2. Februar 2025: die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz. Letztere ist seit dem 27. Juli 2026 abgeschwächt, aber nicht abgeschafft: Unternehmen müssen sie weiterhin aktiv fördern. Die Verbote werden sogar erweitert: Ab dem 2. Dezember 2026 sind auch KI-Systeme verboten, die nicht einvernehmliche intime Bilder oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen.

Und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten unverändert seit dem 2. August 2026. Wer KI für Kommunikation und Inhalte nutzt, ist also nicht 2027 dran, sondern längst.

Auch die Sanktionen bleiben unangetastet. Bei verbotenen Praktiken drohen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei anderen Verstößen bis zu 15 Millionen oder 3 Prozent. Der Omnibus senkt den Aufwand, nicht das Risiko.

Stand der Dinge

Wichtig für die Einordnung: Die Reform ist in Kraft. Stand: 28. September 2026.

Auf die politische Einigung vom 7. Mai folgte am 16. Juni die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Am 8. Juli wurde die Verordnung (EU) 2026/1744 erlassen, am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht, seit dem 27. Juli gilt sie. Sechs Tage vor dem alten Stichtag im August.

Für die Praxis heißt das: Die neuen Fristen stehen schwarz auf weiß. Planungssicherheit gibt es, ein Ruhekissen nicht.

Warum die Verschiebung kein Grund zum Zurücklehnen ist

Das erklärte Ziel des Digital-Omnibus ist, den Verwaltungsaufwand zu senken, um mindestens 25 Prozent bis 2029, für kleine Unternehmen sogar um 35 Prozent. Eine gute Nachricht für den Mittelstand.

Aber weniger Aufwand ist keine Befreiung von der Pflicht. Die zusätzliche Zeit ist ein Vorbereitungsfenster, kein Ruhekissen. Wer bis Dezember 2027 ein sauberes KI-Register, klare Risikoklassen und dokumentierte Maßnahmen haben will, fängt nicht im November 2027 an. Der Unterschied zwischen „wir haben Zeit” und „wir nutzen die Zeit” entscheidet, ob die Frist am Ende stressfrei oder hektisch wird.

Der erste Schritt bleibt ohnehin derselbe, egal welches Datum gilt: wissen, welche KI überhaupt im Einsatz ist. Genau das macht die NADOVO Plattform sichtbar. Wie der strukturierte Einstieg aussieht, zeigt unser 4-Wochen-Plan. Und wer Unterstützung bei der Umsetzung braucht, findet sie in unseren Beratungsangeboten.

Eine Frage zum Schluss. Wenn die neuen Fristen gelten: Beginnt für Sie damit eine Pause oder ein Vorbereitungsfenster? Wo Sie heute stehen, klären wir gern in einem Erstgespräch.


Über den Autor

Jochen Stier ist Mitgründer von NADOVO mit über 20 Jahren Erfahrung in Prozessmanagement und IT-Service-Management. Er unterstützt deutsche KMU dabei, die Anforderungen des EU AI Act systematisch und pragmatisch umzusetzen. Das NADOVO Framework mit fünf Phasen verbindet regulatorische Anforderungen mit praktischer Umsetzbarkeit, ohne Konzernbudgets oder komplexe Tools.

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