Externer KI-Beauftragter

Keiner hat Zeit für KI-Governance?
Wir übernehmen dies, als euer externer Beauftragter. Expertise auf Abruf. Governance-Support.

Wann wird ein externer KI-Beauftragter benötigt?

01

KI wird bereits produktiv eingesetzt

Sobald KI-Systeme operative Prozesse, Kundenlösungen oder Produkte beeinflussen, entstehen regulatorische und organisatorische Anforderungen,  insbesondere im Kontext des EU AI Act.

02

Es fehlt interne KI-Governance-Kompetenz

Wenn Verantwortung, Risikobewertung und Dokumentation nicht klar geregelt sind, entsteht Unsicherheit, für Geschäftsführung wie für operative Teams.


03

Kunden verlangen Nachweise zur KI-Compliance

Gerade Agenturen, SaaS-Anbieter und Tech-Dienstleister stehen zunehmend unter Druck, Transparenz und Governance-Strukturen vorweisen zu können.

04

Nach erfolgreicher Beratung

Nach der initialen KI-Compliance-Beratung sichern wir die nachhaltige Umsetzung, überwachen Entwicklungen und bleiben zentrale Ansprechstelle für neue KI-Systeme.

05

Kontinuierliche Überwachung

Wir übernehmen die laufende Bewertung neuer Anwendungen, überwachen Risiken und stellen die fortlaufende EU AI Act-Konformität sicher.


06

Reduktion Haftungsrisiken

KI ist keine reine IT-Frage. Sie ist eine Management- und Risikoentscheidung.



Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?


Ein externer KI-Beauftragter wird nicht „eingesetzt“, sondern strukturiert integriert.

Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Bestandsaufnahme Ihrer KI-Systeme und Governance-Strukturen.
Darauf aufbauend definieren wir Rollen, Verantwortlichkeiten, Reporting-Prozesse und Risikobewertungen.

Anschließend übernehmen wir die laufende Überwachung und Bewertung neuer KI-Anwendungen.

Was macht ein Externer KI-Beauftragter?

Offizielle Benennung

Vorteil: Offizieller KI-Beauftragter ohne Festanstellung.

Zentrale Ansprechperson

Reaktionszeit: 24h (Werktags)

Laufende Überwachung

Rhythmus: Monatlicher Check + ad-hoc

Incident Management

Regulierungs-Updates

Inhouse oder Extern?

Aspekt

Inhouse

NADOVO

Wann Inhouse? Großes Unternehmen (500+ MA), KI ist Core.
Wann Extern? KMU (1-499 MA), Flexibilität wichtig.

Beratung vs. Beauftragter?

Aspekt

Beratung

Beauftragter

Wie hoch sind die Kosten?

Typische Fragen, klare Antworten

Aktuell schreibt der EU AI Act keinen „KI-Beauftragten“ namentlich vor.
Er verlangt jedoch klare Verantwortlichkeiten, Risikobewertungen und dokumentierte Governance-Strukturen.

Ein externer KI-Beauftragter stellt sicher, dass diese Anforderungen strukturiert erfüllt werden.

Ein externer KI-Beauftragter ist besonders sinnvoll, wenn:

  • du KI-Systeme produktiv einsetzt

  • du KI-Lösungen für Kunden entwickelst

  • mehrere KI-Tools oder Dienstleister integriert sind

  • intern keine dedizierte KI-Governance-Rolle existiert

  • regulatorische Sicherheit gewünscht ist

Eine Beratung ist projektbasiert.
Ein externer KI-Beauftragter übernimmt laufende Verantwortung.

Er bewertet neue KI-Systeme, überwacht Risiken, aktualisiert Dokumentation und begleitet strategische Entscheidungen kontinuierlich.

Je nach Bedarf:

  • Regelmäßige Governance-Reviews

  • Bewertung neuer KI-Anwendungen

  • Risiko- und Systemklassifizierung

  • Dokumentationsprüfung

  • Schulungen interner Teams

  • Strategische Beratung der Geschäftsführung

Die Zusammenarbeit erfolgt remote und strukturiert.

Nein.
Der externe KI-Beauftragte ist keine juristische Vertretung, sondern die Governance-Schnittstelle zwischen Management, Technik und regulatorischen Anforderungen.

Bei spezifischen Rechtsfragen arbeiten wir bei Bedarf mit spezialisierten Partnern zusammen.

Die Bußgelder sind verbindlich festgelegt und orientieren sich in ihrer Struktur an der DSGVO.

Je nach Art des Verstoßes können sie betragen:

  • Bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
    bei Verstößen gegen verbotene KI-Praktiken

  • Bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
    bei Verstößen gegen Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme

  • Bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes
    bei falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben gegenüber Behörden

Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag.

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